Naturschutzgebiet Schlosspark Buch ?

Am Montag, den 07. Dezember 2015 um 18:00 Uhr findet im Saal des Bucher Bürgerhauses eine öffentliche Diskussion statt, zu der der Bucher Bürgerverein herzlich einlädt. Eingeladen ist Bezirksstadtrat Dr. Kühne und Vertreter der Senatsverwaltung. Es geht darum, ob der Schlosspark Buch ein Naturschutzgebiet werden soll.

Noch bis zum 18. Dezember können Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurf der Verordnung mit Begründung über das Naturschutzgebiet „Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ einsehen und Ihre Meinung bzw. Bedenken kundtun.
„Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, das Gebiet zum Naturschutzgebiet zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Es gibt auch die Möglichkeit, dieses per Online-Formular zu tun.“
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Bucher Bürgerverein fordert, das dieser Entwurf öffentlich in Berlin-Buch ausgelegt wird (Bürgerhaus oder Bibliothek). Nur dadurch ist eine Mitwirkung der Bucher Bürger möglich. Außerdem sollte der Naturschutz nicht dazu dienen, viele Teile des Bucher Schlossparks der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Erste Überlegungen des Bucher Bürgervereins für die Bürgerbeteiligung zum NSG Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche

Für uns als Bucher Bürger ist das übergeordnete Interesse die Erhaltung des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park und als Gartendenkmal, als öffentlicher Raum für Ruhe und Erholung, für Spaziergänge und Naturerlebnis.

Vorrang vor den Maßnahmen des Naturschutzes entsprechend dem Entwurf der vorliegenden Verordnung sollen deshalb die denkmalgerechte Sanierung des Parks, die Nachpflanzung der ursprünglichen Alleen und Baumreihen, die Wiederherstellung der Sichtachsen, die Offenhaltung und Sanierung aller im Gartendenkmal enthaltenen Wege haben.

Die uneingeschränkte Offenhaltung des geschützten Gebietes halten wir für das Verständnis der Bürger zum Naturschutz und zum Erleben der Natur für vorrangig.

Der geplante Pflege- und Entwicklungsplan des NSG soll zeitgleich mit der NSG-Verordnung ausgelegt und in Kraft gesetzt werden. Er ist mit dem Pflegewerk für die denkmalgerechte Sanierung des Bucher Schlossparks abzustimmen, für dessen Überarbeitung bereits Mittel aus dem ISEK bereitgestellt wurden.

Die Wiederherstellung und die kommerzielle oder öffentliche Nutzung eines Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses soll ohne Einschränkungen möglich sein.

Das Betreten der Wiesen mit Trockenrasen zwischen der Kastanienallee und dem Weg an der Friedhofsmauer/Schlosskirche sowie das Lagern und Spielen auf diesen Wiesen für Kinder und für Familien, sowie für Besucher des künftigen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses, soll gestattet bleiben. Gegebenenfalls ist diese Fläche nicht in das NSG aufzunehmen.

Da von der Verordnung vorrangig die Bucher Bürger betroffen sind, soll die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nicht nur in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, sondern auch in Berlin-Buch (Bürgerhaus oder Bibliothek) erfolgen.

Ort der öffentlichen Auslegung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Infopoint Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Entwurf der Verordnung mit Begründung:

Entwurf der Schutzgebietskarte:

Aktuelles Verfahren zur Unterschutzstellung: Online-Beteiligung

Posted on 30. November 2015, in aktuelles vom Verein, Buch und Umgebung. Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Naturschutzgebiet Schlosspark Buch ?.

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