Anhörungsverfahren zur B2 Anbindung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/ Bahnhofstraße im Bezirk Pankow von Berlin

 

– Anhörungsverfahren –
Bek. v. 17.11.2017 – StadtWohn GR B 1 –
Telefon: 90139-4134 oder 90139-0, intern 9139-4134

Der Erörterungstermin für das o. a. Planfeststellungsverfahren beginnt

am 27. November 2017 um 11:30 Uhr (Einlass jeweils 30 Minuten vorher) in der Feste Scheune“, Haus 10, Alt Buch 45 in 13125 Berlin mit der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Direkt anschließend erfolgt die Erörterung mit den übrigen Einwendern, Betroffenen und anerkannten Naturschutzvereinigungen.

Der Erörterungstermin wird bei Bedarf am 28. November 2017 in der Zeit von 11:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr, am 29. November 2017 in der Zeit von 14:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr, am 30. November 2017 von 11:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr in der “Feste Scheune”, Haus 10, sowie am 04. Dezember 2017 im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Raum 101, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin in der Zeit von 11:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr fortgesetzt.

Die Tagesordnung wird am 27. November 2017 auf dieser Internetseite http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/strassenbauverfahren/de/verfahren/strassenbau/bekanntmachung1.shtml

und in der Erörterungsveranstaltung bekannt gegeben.Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, der Einwendungen erhoben hat, sowie den vom Vorhaben Betroffenen, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen.
  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Posted on 22. November 2017, in Buch und Umgebung, Stadtumbau. Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Anhörungsverfahren zur B2 Anbindung.

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