Aus dem Amtsblatt Berlin vom 17. 05.

Ab kommenden Dienstag im Bucher Bürgerhaus, 2. Etage

 

Änderung des Beschlusses
über die Aufstellung eines Bebauungsplans

Bekanntmachung vom 6. Mai 2024
Stadt Stapl 312
Telefon: 90295-3450 oder 90295-0, intern 9295-3450
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 30. April 2024 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-43 für das Gelände zwischen Wolfgang-Heinz-Straße, Karower Chaussee, Max-Burghardt-Straße,
Friedrich-Richter-Straße, den Grundstücken Friedrich-Richter-Straße 8/10, 36/38, Bruno-Apitz-Straße 14 und Bruno-Apitz-Straße und im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch, um die Grundstücke Friedrich-Richter-Straße 8/10 und 36/38 mit einer westlich daran angrenzenden Teilfläche der Friedrich-Richter-Straße, um eine Teilfläche der Max-Burghardt-Straße sowie eine südlich davon gelegene Teilfläche zu erweitern.
Der Titel des erweiterten Geltungsbereichs Bebauungsplans 3-43 lautet: Bebauungsplan 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“ für das Gelände zwischen Wolfgang-Heinz-Straße, Karower Chaussee, Max-Burghardt-Straße, Friedrich-Richter-Straße, dem Grundstück Bruno-Apitz-Straße 14, Bruno-Apitz-Straße und der Max-Burghardt-Straße sowie eine südlich gelegene Teilfläche entlang der Max-Burghardt-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll für die Dauer von einem Monat durchgeführt werden.
Parallel soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 4a BauGB durchgeführt werden.
Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich
Stadtplanung, beauftragt.
(siehe Karte auf der Folgeseite – Quelle: BA Pankow

 

Posted on 18. Mai 2024, in Uncategorized and tagged . Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Aus dem Amtsblatt Berlin vom 17. 05..

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