Bebauungsplan 3-95 (Buch – Am Sandhaus) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 3-95 (Buch – Am Sandhaus)

Was ist geplant?

Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-95 verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Stadtquartiers Buch – Am Sandhaus zu schaffen. Im Vordergrund steht die Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau. Ziel ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers zur Schaffung von Wohnraum sowie dem daraus resultierenden Bedarf an sozialer Infrastruktur und ausreichenden Grün- und Freiräumen.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Bebauungsplan 3-95 für die Grundstücke entlang der Straße Am Sandhaus, westlich der Wiltbergstraße und des S-Bahnhofs Buch, nördlich und westlich der Moorlinse, östlich der Hobrechtsfelder Chaussee sowie Teilflächen der ehemaligen Rieselfelder, des Bucher Forsts sowie des ehemaligen Krankenhauses des Ministeriums für Staatssicherheit im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt).
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
3-95
Zeitraum der Beteiligung:
30.01.2025 – 28.02.2025

Download (PDF, 3.39MB)

Wo und wie können Sie sich informieren und beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums vom 30.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 können Sie die Planung im Internet, sowie auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben. Ihre Stellungnahme soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an 3-95@senstadt.berlin.de übermittelt werden oder kann auf anderem Weg, z. B. schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 46 (V) -, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, eingereicht werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Dienstgebäude am Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 106 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zur Einsicht bereit. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, können Sie unter der Telefonnummer 90173-4246 oder mittels E-Mail: 3-95@senstadt.berlin.de einen Termin vereinbaren.

Die Planunterlagen stehen darüber hinaus zur Einsichtnahme im Bucher Bürgerhaus, Franz-Schmidt-Straße 8 – 10, 13125 Berlin, im 2. OG in der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Das Abwägungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die mit veröffentlicht wird.

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Beteiligen Sie sich

Zusätzlich zur Einsichtnahme im Internet können die Originalunterlagen in unseren Räumlichkeiten eingesehen werden. Sie haben vor Ort die Möglichkeit Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen.

Weitere Hinweise und Downloads

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen

Posted on 30. Januar 2025, in Uncategorized and tagged , , . Bookmark the permalink. Leave a Comment.

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