Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Straßenbaumaßnahme B2 in Karow

Beschluss zur Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Straßenbaumaßnahme „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die B2 zum Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstraße Karow“ im Bezirk Pankow von Berlin

Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 – SenUMVK IV E 111 –
Telefon: 9025-1538 oder 9025-1552, intern 925-1538

Mit Beschluss der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Planfeststellungsbehörde) Aktenzeichen SenMVKU IV E 1 – 2024-0055 – vom 16. Mai 2024 ist das Planfeststellungsverfahren für das oben genannte Bauvorhaben eingestellt worden.

Verfügender Teil

A I. Entscheidung

Auf Antrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau – V B A 21 – vom 04.01.2024, ergeht auf der Grundlage von § 23 Abs. 6 Berliner Straßengesetz folgender Bescheid:
Das Planfeststellungsverfahren für das Straßenbauvorhaben „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die B2 zum Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstraße Karow“ im Bezirk Pankow von Berlin wird eingestellt.
Mit der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens finden alle Einwendungen und Stellungnahmen ihre Erledigung und es endet die gesetzliche Veränderungssperre nach § 23 Abs. 1 BerlStrG.

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Quelle: Senatsverwaltung/Bekanntmachung

Posted on 24. Juni 2024, in Uncategorized and tagged , , , , . Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Straßenbaumaßnahme B2 in Karow.

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