Impfung gegen SARS-CoV-2: Wohin wenden mit welchem Anliegen?
Der Anspruch auf Impfungen gegen SARS-CoV-2 wird in Deutschland auf Bundesebene durch die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene. In Berlin werden Impfungen aktuell in Impfzentren bzw. durch mobile Impfteams vorgenommen. Das Einladungsmanagement erfolgt zentral durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mit Fragen und Problemen können sich Bürgerinnen und Bürger bzw. Verantwortliche im medizinisch-pflegerischen Bereich an folgende Kontaktadressen wenden:
- Bürgerinnen und Bürger: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.Berlin.de
bzw. telefonisch an die Hotline (030) 9028-2828
- Verantwortliche im medizinisch-pflegerischen Bereich: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.Berlin.de
Clearing-Stelle mit LAGeSo eingerichtet
Die Impf-Clearingstelle des Landes Berlin ist eine für besondere Härtefälle geschaffene Stelle, die auf Antrag nach individueller ärztlicher Beurteilung entscheidet, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vorranginge Impfung der antragstellenden Person möglich ist. Hierbei geht es um nicht ausdrücklich in der Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfasste Vorerkrankungen und Krankheitsbilder, die eine Einzelfallentscheidung rechtfertigen. Die Clearingstelle ist per E-Mail unter Clearing-Impfen@LAGeSo.Berlin.de erreichbar.
Weitere Informationen zum Corona-Impfmanagement finden Sie auf der Seite:
www.berlin.de/corona/impfen/corona-impfmanagement
Posted on 4. März 2021, in Medizin und Gesundheit and tagged Corona-Virus, Impf-Clearingstelle, Impfung, Senatsverwaltung Gesundheit. Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Impfung gegen SARS-CoV-2: Wohin wenden mit welchem Anliegen?.