Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow
Auf der Sitzung der BVV Pankow am 11. September 2019 wurde über den aktuellen Stand der Wohnungsbauvorhaben beraten. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, ob diese Vorlage so von der BVV angenommen wurde. Wir möchten Sie aber über den Stand informieren.
Drucksache – VII-1203
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1203 –
„Die BVV möge beschließen:
In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.
Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.
- Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1:
Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne
a) XVIII-27 = Karow Süd,
b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)
c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor
d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.
e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße
f) 3-60 = Pankower Tor
Priorität 2:
Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:
a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow
b) Buch IV
c) Michelangelostraße
Priorität 3:
vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:
a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung
b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße
d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)
e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.
2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.
3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung: Priorität 1: a) Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubauschwerpunktes Karow Süd wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll in einem konkurrierenden Verfahren ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 fortgeführt werden. b) Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt derzeit die Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte. c) Das städtebauliche Konzept für den Wohnungsneubauschwerpunkt Wilhelmsruher Tor, Bebauungsplan 3-18, muss nach Vorliegen eines Geruchsgutachtens und der Überschreitung der entsprechenden Orientierungswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) grundsätzlich überdacht werden. Als Grundlage der erforderlich werdenden Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes befindet sich derzeit eine Windfeldanalyse in Beauftragung. d) Für den Bebauungsplan 3-41 Iduna-/Neukirchstraße befinden sich die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag nach Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung kurz vor dem Abschluss. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages kann die Offenlage des Bebauungsplans voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen. e) Der Bebauungsplan 3-59 Ludwig-Quidde-Straße wird prioritär bearbeitet. Nach entsprechenden Hinweisen in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nunmehr ein Bodengutachten erarbeitet, das Klarheit über mögliche schützenswerte Böden geben soll. Nach Abschluss dieses Bodengutachtens muss geklärt werden, inwieweit der Bebauungsplan und der ihm zugrundeliegende städtebauliche Entwurf angepasst werden muss. f) Der Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor wird prioritär vorbereitet.
Priorität 2: a) Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubauschwerpunktes Karow Teichberg wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur B2-Anbindung sowie dem Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll – nach Möglichkeit in einem konkurrierenden Verfahren – ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-25a fortgeführt werden. b) Buch IV
Priorität 3: Vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten: Nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen a) Am Sandhaus und d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgt derzeit die Klärung, ob die weitere Planung weiterhin durch den Bezirk Pankow von Berlin oder aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen soll. Die Flächen b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg und c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. e) Für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/ Lindenberger Weg) wurden vom Grundstückseigentümer städtebauliche Entwürfe erarbeitet und dem Stadtentwicklungamt zuletzt 2018 vorgestellt. Weitere Abstimmungen sind seither nicht erfolgt. |
Posted on 21. September 2019, in Uncategorized and tagged Am Sandhaus, BVV Pankow, Rahmenplan Buch-Süd, Wohnungsneubau. Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow.