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Änderungen des FNP 05/98

Im AmtsblattAmtsblatt für Berlin Nr. 44 vom 25. Oktober 2019 wurde u. a. folgendes veröffentlicht:

Bekanntmachung vom 10. Oktober 2019

Änderung des Flächenutzungsplanes Berlin in Teilbereichen – Ergebnis der Prüfung von Stellungnahmen (Anregungen)

„Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser (laufende Nummer 05/98) (Flächen zwischen Bundesautobahn A 10 nördlicher Berliner Ring, Hobrechtsfelder Chaussee, Pölnitzweg sowie der Gleistrasse der Stettiner Bahn) Neustrukturierung des westlichen Ortsteils, Erweiterung des Stadtquartiers Buch als Wohnungsbaustandort, Sicherung von Wald- und Grünflächen Der als „Buch V“ 1998 eingeleitete Änderungsbereich wurde seit der öffentlichen Auslegung in 2018 unter einem präzisierten Titel weitergeführt. (Einleitungsbeschluss vom 8. Januar 1998, ABl. S. 227“

Hier einige kurze Auszüge:

„Mit der vorliegenden FNP-Änderung werden nun die planerischen Grundlagen geschaffen, eine der großen Neubauflächen Berlins in landschaftlich reizvoller Lage (Naturpark Barnim) mit direkter Anbindung an die Innenstadt über den S-Bahnhof Buch entwickeln zu können.

..

Zum anderen ist für die Entwicklung des geplanten Stadtquartiers Buch ein ausreichendes Angebot an Wohn- und Gewerbeflächen zwingend erforderlich, dass jedoch vorrangig durch die verdichtete Nachnutzung auf bereits versiegelten bzw. bebauten Flächen entstehen soll.

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Verkehr

In den Stellungnahmen werden auch vielfach Bedenken hinsichtlich der Kapazität und Belastbarkeit der verkehrlichen Infrastruktur geäußert. Das Plangebiet der FNP-Änderung ist allerdings an das übergeordnete Straßennetz durch die Straßenzüge Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße direkt angebunden bzw. in Weiterführung der Straßen besteht eine Anbindung an das Umland, einen Anschluss an die Bundesautobahn und in Richtung Innenstadt. Für den Wohnungsbaustandort östlich der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und die Erschließung des Quartiers.“

Die “Moorlinse” liegt in einer Grünfläche mit der Nutzungsbeschränkung zum Schutz der Umwelt eines Landschaftsschutzgebietes. Diese Darstellung ist für die Sicherung des Gewässers ausreichend.”

Hier finden Sie den gesamten FNP.

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

 

Auf der Sitzung der BVV Pankow am 11. September 2019 wurde über den aktuellen Stand der Wohnungsbauvorhaben beraten. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, ob diese Vorlage so von der BVV angenommen wurde. Wir möchten Sie aber über den Stand informieren.

Drucksache – VII-1203

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1203 –

„Die BVV möge beschließen:

In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.

Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.

  1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:

Priorität 1:

Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

a) XVIII-27 = Karow Süd,

b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)

c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor

d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.

e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße

f) 3-60 = Pankower Tor

Priorität 2:

Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:

a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow

b) Buch IV

c) Michelangelostraße

Priorität 3:

vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:

a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung

b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungs­rechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.

3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:

Priorität 1:

a)     Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Süd wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll in einem konkurrierenden Verfahren ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 fortgeführt werden.
 

b)     Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt derzeit die Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte.
 

c)   Das städtebauliche Konzept für den Wohnungsneubauschwerpunkt Wilhelmsruher Tor, Bebauungsplan 3-18, muss nach Vorliegen eines Geruchsgutachtens und der Überschreitung der entsprechenden Orientierungswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) grundsätzlich überdacht werden. Als Grundlage der erforderlich werdenden Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes befindet sich derzeit eine Windfeldanalyse in Beauftragung.
Des Weiteren befinden sich eine Verkehrsuntersuchung und ein Gutachten zur Niederschlagsentwässerung in Bearbeitung.
 

d)     Für den Bebauungsplan 3-41 Iduna-/Neukirchstraße befinden sich die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag nach Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung kurz vor dem Abschluss. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages kann die Offenlage des Bebauungsplans voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen.
 

e)     Der Bebauungsplan 3-59 Ludwig-Quidde-Straße wird prioritär bearbeitet. Nach entsprechenden Hinweisen in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nunmehr ein Bodengutachten erarbeitet, das Klarheit über mögliche schützenswerte Böden geben soll. Nach Abschluss dieses Bodengutachtens muss geklärt werden, inwieweit der Bebauungsplan und der ihm zugrundeliegende städtebauliche Entwurf angepasst werden muss.
 

f)    Der Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor wird prioritär vorbereitet.
Derzeit erfolgen noch erforderliche Vorklärungen (Mobilitätskonzept, Einzelhandelsuntersuchung, Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten). Zur Klärung des städtebaulichen Konzepts soll ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt werden. Sobald ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt, kann der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor gefasst werden.

 

Priorität 2:

a) Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Teichberg wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur B2-Anbindung sowie dem Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll – nach Möglichkeit in einem konkurrierenden Verfahren – ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-25a fortgeführt werden.
 

b) Buch IV
Buch IV liegt in der Flächenkulisse des Rahmenplans Buch-Süd, für den derzeit eine Potenzialuntersuchung für einen Gemeinschaftsschulstandort durchgeführt wird. Der Rahmenplan Buch-Süd befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll nach Möglichkeit noch in 2019 beschlossen werden.


c) Michelangelostraße
Der Beteiligungsprozess wurde durch die Gruppe Vorbereitende Bebauungsplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts abgeschlossen. Die Gruppe Verbindliche Bauleitplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts bereitet derzeit einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor.

 

Priorität 3:

Vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten:

Nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen a) Am Sandhaus und d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgt derzeit die Klärung, ob die weitere Planung weiterhin durch den Bezirk Pankow von Berlin oder aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen soll.

Die Flächen b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg und c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.

e) Für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/ Lindenberger Weg) wurden vom Grundstückseigentümer städtebauliche Entwürfe erarbeitet und dem Stadtentwicklungamt zuletzt 2018 vorgestellt. Weitere Abstimmungen sind seither nicht erfolgt.

Step Wohnen Berlin 2030 beschlossen

Senat beschließt Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

In der gestrigen Sitzung des Berliner Senats wurde mit dem „Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030“ ein neuer Masterplan für die Wohnungsbauentwicklung in Berlin vorgelegt. 194.000 neue Wohnungen werden bis 2030 gebraucht, mindestens die Hälfte als gemeinwohlorientierter Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Verteilt über das gesamte Stadtgebiet brauchen wir vor allem für die Menschen zusätzlichen Wohnraum, die es am Wohnungsmarkt aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders schwer haben. Paris oder London, wo sich selbst Normalverdiener die Miete kaum noch leisten können, sind warnende Beispiele.“

Hier finden Sie die gesamte PM

HierHier finden Sie den beschlossenen Step Wohnen 2030

Wir haben für Sie kurz hineingeschaut, welche Aussagen es für den geplanten Wohnungsneubau in Buch gibt.

Auf den Seiten 87/88 gibt es für Buch folgende Aussagen:

Wohnungsneubaustandorte ab 200 Wohneinheiten

Datenstand: 30.06.2018 (einschließlich in Realisierung befindlicher Vorhaben).

A = 200 bis 999 Wohneinheiten,

B = 1.000 bis1999 Wohneinheiten

C = 2.000 Wohneinheiten und mehr.

(grün) Kurzfristig (realisierbar binnen 3 Jahren, einschließlich in Realisierung).

(gelb) Mittelfristig (realisierbar binnen 7 Jahren).

(orange) Langfristig (realisierbar binnen 12 Jahren).

(blau) Potenzialflächen mit Prüfauftrag.

Am Sandhaus – mittelfristig; 2000 WE und mehr

Buch IV – mittelfristig; bis 999 WE

Ludwig-Hoffmann-Quartier – kurzfristig, bis 999 WE

Unter den 14 neuen Stadtquartiere befindet sich Buch (S. 85); bei der Weiterentwicklung bestehender Siedlungen befindet sich Buch Süd (Priorität II).

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