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100 EUR Kinderfreizeitbonus im August 2021
Hier einige wichtige Infos:
- “Der Kinderfreizeitbonus soll dazu dienen, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, die aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie distanziert von sozialen und kulturellen Aktivitäten waren, finanziell zu unterstützen. Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, wobei ein Nachweis der Verwendung für diesen Zweck nicht erforderlich ist.”
- “Die Auszahlung des Betrags in Höhe von 100,00 Euro pro Kind soll als Einmalzahlung im August 2021 erfolgen und richtet sich an Minderjährige, die Leistungen nach dem SGB II, dem Dritten Kapitel SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld beziehen.”
- “Erhalten Sie für Ihre Kinder im August 2021 Kinderzuschlag, bekommen Sie den Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt. Das gilt auch, wenn Sie neben dem Kinderzuschlag noch Wohngeld beziehen. Sie müssen keinen Antrag stellen.”
- “Erhalten Sie für Ihr Kind nur Wohngeld (jedoch keinen Kinderzuschlag) oder Sozialhilfe, füllen Sie bitte diesen Antrag aus“