Aus der Tagesordnung der
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 2.3
Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow
Schlussbericht (Auszug)
Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VII-1203 —
„In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten
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, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.
Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.
- Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1:
Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne
a) XVIII-27 = Karow Süd
b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)
c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor
d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.
e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße
f) 3-60 = Pankower Tor
Priorität 2:
Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:
a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow
b) Buch IV
c) Michelangelostraße
Priorität 3:
vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:
a) Am Sandhaus (südöstlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung
b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße
d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)
e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.
2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.
3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” —
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:
Priorität 1:
a) Karow Süd
Das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.
b) Lautentaler/Triftstraße
Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Im 2. Halbjahr 2023 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen.
c) Wilhelmsruher Tor
Für die Flächen südlich der Kopenhagener Straße im Ortsteil Wilhelmsruh befindet sich der Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ im Verfahren. Das Stadtentwicklungsamt hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen erläutert, dass aus fachlicher Sicht die Immissionsbelastungen (Lärm, Geruch) das ursprüngliche Ziel der Schaffung eines neuen Wohnquartiers in Frage stellen. Hierzu steht eine Verständigung über die planerischen Ziele noch aus.
d) 3-41 Iduna-/Neukirchstraße
Die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 „Iduna-/Neukirchstraße“ ist als Rechtsverordnung durch Beschluss des Bezirksamtes vom 21.09.2021 erfolgt. Die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 30.09.2021 auf Seite 1110 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Wohnbauvorhaben von ca. 520 Wohneinheiten geschaffen. Erforderliche Infrastruktur wie Kitaplätze wurden hergestellt, eine Spielplatzerweiterung und die Finanzierung von Grundschulplätzen gesichert.
e) Ludwig-Quidde-Straße
Die Überarbeitung des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für einen Masterplan konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Vorhabenträger haben das Projekt derzeit ruhend gestellt. Der Bebauungsplanentwurf 3-59 ist zu gegebener Zeit anzupassen.
Im nächsten Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 3-59 „Ludwig-Quidde-Straße“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgen. Der Zeitpunkt der Auslegung steht gegenwärtig noch nicht fest.
f) Pankower Tor
Der Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ wird prioritär bearbeitet.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen dargelegten Untersuchungsbedarfe sind als notwendige Abwägungsgrundlagen weitgehend fertiggestellt und fachlich abgestimmt (insbesondere zu den Themen Immissionsschutz, Einzelhandel, Waldeingriff und -ausgleich, Grundwasser, Altlasten, Hochhausleitbild und Klimaökologie). Einige befinden sich noch in Erarbeitung bzw. Überarbeitung (insbesondere zu den Themen Verkehr, Regenwasserbewirtschaftung, naturschutzrechtlicher Eingriff/Ausgleich und Artenschutz).
Viele Handlungs- und Abstimmungsbedarfe konnten inzwischen geklärt werden (u. a. zu planfestgestellten Flächen mit Fachplanungsvorbehalt), andere bedürfen weiterhin der Prüfung und Abstimmung (u. a. zum Umbau der Heinersdorfer Brücke (BAB 114) und zur Festlegung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Tierarten im Plangebiet.
Um eine zügige Festsetzung des Bebauungsplanes und damit die zeitnahe Realisierung des Wohnungsneubaus zu ermöglichen, wird derzeit eine Teilung und Anpassung des Geltungsbereiches vorbereitet.
Ein qualifizierter Zeit- und Ablaufplan für das B-Planverfahren ist derzeit in Erarbeitung. Die Bewältigung der dringenden Untersuchungs- und Handlungsbedarfe bedingt den nächsten Verfahrensschritt (förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis Ende 2023). Die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist für 2024 vorgesehen.
Priorität 2:
a) Karow Teichberg
Die Bebauungsplanverfahren XVIII-25a und für den Bereich Straße 52/Straße 67 werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.
b) Buch IV
Für Buch IV finden derzeit Abstimmungen mit der GESOBAU und der Wohnbauleitstelle statt. Es wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vorbereitet und die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgt. Nach Möglichkeit soll noch in 2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt werden.
c) Michelangelostraße
In einer verkehrlichen Untersuchung — „Wohnen in der Michelangelostraße“ — zum Neubau bzw. zur Umverlegung des Straßenkörpers der Michelangelostraße werden unter Federführung der Gruppe Koordinierung Infrastruktur (KIS) im Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit und die Dimensionierung der Verkehrsanlagen im IST- und Prognosezustand betrachtet.
Mit dem Ergebnis der Untersuchung wird Ende des Jahres 2023 gerechnet.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-86 „Schule Michelangelostraße“ wurde am 24.08.2021 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen sind im März und April 2023 erfolgt.
Priorität 3:
a) Am Sandhaus
Die Planungen und das Bebauungsplanverfahren für den Bereich Am Sandhaus werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.
b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße
Die Flächen b) — Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg — und c) — der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße — befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“, für den vorbereitende Untersuchungen nach § 165 BauGB durchgeführt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W.
d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII
Die Planungen für die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgen im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Buch — Am Sandhaus“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW), Referat II W.
e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg
Das Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, schließt in den nächsten Wochen das Vergabeverfahren für die Erstellung einer Rahmenplanung Blankenburg für Teile von Blankenburg ab, die auch die städtebaulichen Ziele für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/Lindenberger Weg) neu definieren soll. Mit der Erarbeitung der Rahmenplanung Blankenburg soll im vierten Quartal 2023 begonnen werden.
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