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AKTUALISIERT! Berlin-Buch: Mehrfamilienhaus mit Einzelhandelsfläche

Bruno-Apitz-Strasse/NORMA

“Wir werden auf dem Grundstück einen Neubau mit 126 Mietwohnungen bauen. Alle Wohnungen werden frei finanziert, d.h. ohne öffentliche Förderung errichtet. Geplant ist eine Mischung aus Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen. Zu den Mietpreisen können wir keine Aussage treffen, da dies in die Zuständigkeit des künftigen Eigentümers fällt.

Norma wird die jetzige Supermarktfläche zum Jahresende 2024 schließen und an uns übergeben. Wir beabsichtigen, mit den bauvorbereitenden Maßnahmen, auch dem Abriss des bestehenden Gebäudes im ersten Quartal 2025 zu beginnen. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 wird der Neubau fertiggestellt sein.

Norma bleibt Mieter am Standort und wird nach Fertigstellung des Neubaus auf einer deutlich größeren Fläche mit erweitertem Angebot wiedereröffnen. Der Kundenparkplatz für Norma wird weiterhin bestehen. Die neuen Wohnungsmieter werden Stellplätze in der Tiefgarage des neuen Hauses nutzen können.

Wir beabsichtigen, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Information zu erstellen, die wir an die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner verteilen.

Leider können wir Ihnen derzeit kein Bildmaterial zur Verfügung stellen. Die im Internet auffindbaren Visualisierungen stammen noch von der vorherigen Eigentümerin, der NOVA Gruppe. Wir werden eventuell zu einem späteren Zeitpunkt neues Bildmaterial erstellen, da sich an der Fassade noch Änderungen ergeben werden.”

Quelle:

Ten Brinke Services B.V.

 

 

Prioritäten beim Wohnungsbau in Pankow

Aus der Tagesordnung der

18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin 

Ö 2.3

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

Schlussbericht (Auszug)

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VII-1203 —

„In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten

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, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.

Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.

  1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:

Priorität 1:

Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

a) XVIII-27 = Karow Süd

b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)

c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor

d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.

e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße

f) 3-60 = Pankower Tor

Priorität 2:

Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:

a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow

b) Buch IV

c) Michelangelostraße

Priorität 3:

vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:

a) Am Sandhaus (südöstlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung

b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungs­rechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.

3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” —

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:

Priorität 1:

a)   Karow Süd

Das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b)   Lautentaler/Triftstraße

Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Im 2. Halbjahr 2023 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen.

c)   Wilhelmsruher Tor

Für die Flächen südlich der Kopenhagener Straße im Ortsteil Wilhelmsruh befindet sich der Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ im Verfahren. Das Stadtentwicklungsamt hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen erläutert, dass aus fachlicher Sicht die Immissionsbelastungen (Lärm, Geruch) das ursprüngliche Ziel der Schaffung eines neuen Wohnquartiers in Frage stellen. Hierzu steht eine Verständigung über die planerischen Ziele noch aus.

d)        3-41 Iduna-/Neukirchstraße

Die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 „Iduna-/Neukirchstraße“ ist als Rechtsverordnung durch Beschluss des Bezirksamtes vom 21.09.2021 erfolgt. Die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 30.09.2021 auf Seite 1110 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Wohnbauvorhaben von ca. 520 Wohneinheiten geschaffen. Erforderliche Infrastruktur wie Kitaplätze wurden hergestellt, eine Spielplatzerweiterung und die Finanzierung von Grundschulplätzen gesichert.

e)        Ludwig-Quidde-Straße

Die Überarbeitung des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für einen Masterplan konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Vorhabenträger haben das Projekt derzeit ruhend gestellt. Der Bebauungsplanentwurf 3-59 ist zu gegebener Zeit anzupassen.

Im nächsten Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 3-59 „Ludwig-Quidde-Straße“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgen. Der Zeitpunkt der Auslegung steht gegenwärtig noch nicht fest.

f)          Pankower Tor

Der Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ wird prioritär bearbeitet.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen dargelegten Untersuchungsbedarfe sind als notwendige Abwägungsgrundlagen weitgehend fertiggestellt und fachlich abgestimmt (insbesondere zu den Themen Immissionsschutz, Einzelhandel, Waldeingriff und -ausgleich, Grundwasser, Altlasten, Hochhausleitbild und Klimaökologie). Einige befinden sich noch in Erarbeitung bzw. Überarbeitung (insbesondere zu den Themen Verkehr, Regenwasserbewirtschaftung, naturschutzrechtlicher Eingriff/Ausgleich und Artenschutz).

Viele Handlungs- und Abstimmungsbedarfe konnten inzwischen geklärt werden (u. a. zu planfestgestellten Flächen mit Fachplanungsvorbehalt), andere bedürfen weiterhin der Prüfung und Abstimmung (u. a. zum Umbau der Heinersdorfer Brücke (BAB 114) und zur Festlegung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Tierarten im Plangebiet.

Um eine zügige Festsetzung des Bebauungsplanes und damit die zeitnahe Realisierung des Wohnungsneubaus zu ermöglichen, wird derzeit eine Teilung und Anpassung des Geltungsbereiches vorbereitet.

Ein qualifizierter Zeit- und Ablaufplan für das B-Planverfahren ist derzeit in Erarbeitung. Die Bewältigung der dringenden Untersuchungs- und Handlungsbedarfe bedingt den nächsten Verfahrensschritt (förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis Ende 2023). Die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist für 2024 vorgesehen.

Priorität 2:

a) Karow Teichberg

Die Bebauungsplanverfahren XVIII-25a und für den Bereich Straße 52/Straße 67 werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b) Buch IV

Für Buch IV finden derzeit Abstimmungen mit der GESOBAU und der Wohnbauleitstelle statt. Es wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vorbereitet und die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgt. Nach Möglichkeit soll noch in 2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt werden.

c) Michelangelostraße

In einer verkehrlichen Untersuchung — „Wohnen in der Michelangelostraße“ — zum Neubau bzw. zur Umverlegung des Straßenkörpers der Michelangelostraße werden unter Federführung der Gruppe Koordinierung Infrastruktur (KIS) im Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit und die Dimensionierung der Verkehrsanlagen im IST- und Prognosezustand betrachtet.

Mit dem Ergebnis der Untersuchung wird Ende des Jahres 2023 gerechnet.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-86 „Schule Michelangelostraße“ wurde am 24.08.2021 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen sind im März und April 2023 erfolgt.

Priorität 3:

a)             Am Sandhaus

Die Planungen und das Bebauungsplanverfahren für den Bereich Am Sandhaus werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b)   Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c)   der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

Die Flächen b) — Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg — und c) — der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße — befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“, für den vorbereitende Untersuchungen nach § 165 BauGB durchgeführt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W.

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII

Die Planungen für die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgen im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Buch — Am Sandhaus“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW), Referat II W.

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Das Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, schließt in den nächsten Wochen das Vergabeverfahren für die Erstellung einer Rahmenplanung Blankenburg für Teile von Blankenburg ab, die auch die städtebaulichen Ziele für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/Lindenberger Weg) neu definieren soll. Mit der Erarbeitung der Rahmenplanung Blankenburg soll im vierten Quartal 2023 begonnen werden.

Komplette Tagesordnung der Sitzung der BVV

 

Weniger Neubauwohnungen in Karow

Einen wichtigen Etappensieg haben die Neubaugegner in und um Karow errungen. Die Bezirksverordneten haben sich nun eindeutig auf ihre Seite gestellt. Sie forderten in der BVV vergangene Woche per Beschluss vom Bezirksamt, die Neubaupläne massiv einzuschrumpfen. Zur Erinnerung: Auf drei bisher landwirtschaftlich genutzten Baufeldern (Karow-Süd, Straße 52 und Teichberg) plant das Bezirksamt mehr als 3.000 neue Wohnungen. Der Neubau soll nach dem Willen der BVV nun aber überhaupt erst starten, wenn die gravierende Verkehrsprobleme gelöst sind – und dann auch deutlich kleiner ausfallen.

Der Beschluss folgt dem Ansinnen der  Bürgerinitiative Karow . Sie brachte 2019 einen entsprechenden Bürgerantrag gegen „die Zerstörung Karows“ in die Bezirksverordnetenversammlung ein. Nach 15 Monaten Beratungen in diversen Ausschüssen votierte die BVV nun mit großer Mehrheit für die neubaukritischen Anwohner. Die Rahmenplanung Karow soll demnach nur durchgeführt werden, wenn „eine leistungsfähige Erschließung des Berliner Nordostens für den öffentlichen Personennahverkehr und den Autoverkehr (…) vor dem Beginn jedweder Baumaßnahmen umgesetzt“ wird.

Die BVV fordert insbesondere neue S- und U-Bahn-Linien für „schnelle, stressfreie Verbindungen in die Stadtmitte“ (erinnert sei hier an die Debatte zur U 10). Außerdem soll eine niedrigere Baudichte und -höhe (maximal zwei bis vier Geschosse) als bisher geplant eingehalten werden.

Der BVV-Beschluss ist ein herber Schlag insbesondere für den Baustadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne). Er ist ein Befürworter der bisherigen Pläne. Das Bezirksamt sei grundsätzlich an diesen Beschluss gebunden, bestätigt Kuhn. „Allerdings haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, denen große Teile der Areale in Karow gehören, signalisiert, dass sie mit der von der BVV beschlossenen Dichte kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept entwickeln können.“ Würde der BVV-Beschluss mit reduzierter Dichte umgesetzt, dann „würde sich die Anzahl der bisher geplanten Wohnungen um etwa ein Drittel verringern“, sagt Kuhn – also nur noch 2.000 statt 3.000. Damit sei das Ziel, kostengünstige Wohnungen in größerer Zahl zu errichten, „nicht erreichbar“.

Die Verkehrsproblematik wiederum müsse von der Senatsverkehrsverwaltung angegangen werden, sagt Kuhn. Er verweist auf die geplante „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ (darunter neue Straßen und Tram-Trassen, jedoch keine neuen S- oder U-Bahn-Linien). Selbst bei diesen sei jedoch „von  Realisierungshorizont von mindestens zehn Jahren auszugehen“, bevor man losbauen könne, so Kuhn.

Also: Mindestens zehn Jahre noch bleiben Karows Felder unbebaut – vielleicht sogar für immer. Fakt sei, „dass die Verkehrswege vorher geplant und umgesetzt werden müssen“, fordert Pankows CDU-Fraktionschef Johannes Kraft stellvertretend für die BVV. „Passiert dies nicht, kann die Antwort nur heißen: Dann wird hier nicht gebaut!“

Christian Hönicke, Tagesspiegel

Quelle: Tagesspiegel, Newsletter Leute Pankow

Neue Ausgabe “Bucher Bote” erschienen

Haben Sie sich schon die Februar-Ausgabe des

geholt.

Ich möchte Sie auf einige interessante Beiträge hinweisen. Sie werden auch in dieser Ausgabe wieder viele interessante Themen und Veranstaltungen finden.

Ein Thema: „Eine Seilbahn für Pankows Nordosten?“

Bei einer Veranstaltung am 27. Januar 2020 ging es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welchem zeitlichen Horizont Seilbahnsysteme im Nordostraum – z.B. im Blankenburger Süden, in Karow und Buch oder auch als Tangentiale – geeignet sein können, diese Stadträume mit dem ÖPNV zügig und platzsparend, emissions- und fahrplanfrei zu versorgen.

„An vielen Ecken in Buch ist´s zappenduster

Beleuchtung im öffentlichen Raum war das Thema des 2. Kiezspazierganges, zu dem BENN im Dezember Bürgerinnen und Bürger, Vertreter von Senat, Bezirk und Polizei eingeladen hatte. Seit längerer Zeit hat BENN Beschwerden über die unzureichende Beleuchtung in Buch zu hören bekommen. Die Projektleiterin, Petra Kindermann: „Wir wollten Akteure, Experten und Nachbarinnen und Nachbarn zusammenbringen, um das Thema aus verschiedenen Aspekten zu diskutieren. Diese Aspekte werden in einer Karte dokumentiert, die dazu dient, Mängel an zuständige Stellen weiterzuleiten“. Am 06. 03. Von 16 bis 19 Uhr und am 07. 03. Von 10 bis 13 Uhr sind Bürgerinnen und Bürger in das Bucher Bürgerhaus eingeladen, verschiedene Bucher Themen in einer Stadtteilwerkstatt zu diskutieren.

„Hier entsteht ein Siebengeschosser“

In Alt-Buch 44-46 wurden über 30 Bäume gefällt. Die Anwohner wurden komplett überrumpelt. Am 13. Januar war im Hof des Wohnkarrees Alt-Buch 44 bis 46 plötzlich Motorsägenlärm zu hören. Informationen über die Gründe der Fällaktion erhielten die aufgeschreckten Mieter und teilweise auch Wohnungseigentümer nicht. Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Vollrad Kuhn, sagte dem „Bucher Boten“: Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf vereinfachte Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben oberirdischen Geschossen – 79 Wohnungen – und einer Tiefgarage. Die Baugenehmigung wurde 2019 erteilt“.

“Bucher Bote” 615-544-6765

Änderungen des FNP 05/98

Im AmtsblattAmtsblatt für Berlin Nr. 44 vom 25. Oktober 2019 wurde u. a. folgendes veröffentlicht:

Bekanntmachung vom 10. Oktober 2019

Änderung des Flächenutzungsplanes Berlin in Teilbereichen – Ergebnis der Prüfung von Stellungnahmen (Anregungen)

„Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser (laufende Nummer 05/98) (Flächen zwischen Bundesautobahn A 10 nördlicher Berliner Ring, Hobrechtsfelder Chaussee, Pölnitzweg sowie der Gleistrasse der Stettiner Bahn) Neustrukturierung des westlichen Ortsteils, Erweiterung des Stadtquartiers Buch als Wohnungsbaustandort, Sicherung von Wald- und Grünflächen Der als „Buch V“ 1998 eingeleitete Änderungsbereich wurde seit der öffentlichen Auslegung in 2018 unter einem präzisierten Titel weitergeführt. (Einleitungsbeschluss vom 8. Januar 1998, ABl. S. 227“

Hier einige kurze Auszüge:

„Mit der vorliegenden FNP-Änderung werden nun die planerischen Grundlagen geschaffen, eine der großen Neubauflächen Berlins in landschaftlich reizvoller Lage (Naturpark Barnim) mit direkter Anbindung an die Innenstadt über den S-Bahnhof Buch entwickeln zu können.

..

Zum anderen ist für die Entwicklung des geplanten Stadtquartiers Buch ein ausreichendes Angebot an Wohn- und Gewerbeflächen zwingend erforderlich, dass jedoch vorrangig durch die verdichtete Nachnutzung auf bereits versiegelten bzw. bebauten Flächen entstehen soll.

..

Verkehr

In den Stellungnahmen werden auch vielfach Bedenken hinsichtlich der Kapazität und Belastbarkeit der verkehrlichen Infrastruktur geäußert. Das Plangebiet der FNP-Änderung ist allerdings an das übergeordnete Straßennetz durch die Straßenzüge Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße direkt angebunden bzw. in Weiterführung der Straßen besteht eine Anbindung an das Umland, einen Anschluss an die Bundesautobahn und in Richtung Innenstadt. Für den Wohnungsbaustandort östlich der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und die Erschließung des Quartiers.“

Die “Moorlinse” liegt in einer Grünfläche mit der Nutzungsbeschränkung zum Schutz der Umwelt eines Landschaftsschutzgebietes. Diese Darstellung ist für die Sicherung des Gewässers ausreichend.”

Hier finden Sie den gesamten FNP.

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

 

Auf der Sitzung der BVV Pankow am 11. September 2019 wurde über den aktuellen Stand der Wohnungsbauvorhaben beraten. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, ob diese Vorlage so von der BVV angenommen wurde. Wir möchten Sie aber über den Stand informieren.

Drucksache – VII-1203

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1203 –

„Die BVV möge beschließen:

In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.

Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.

  1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:

Priorität 1:

Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

a) XVIII-27 = Karow Süd,

b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)

c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor

d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.

e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße

f) 3-60 = Pankower Tor

Priorität 2:

Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:

a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow

b) Buch IV

c) Michelangelostraße

Priorität 3:

vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:

a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung

b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungs­rechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.

3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:

Priorität 1:

a)     Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Süd wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll in einem konkurrierenden Verfahren ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 fortgeführt werden.
 

b)     Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt derzeit die Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte.
 

c)   Das städtebauliche Konzept für den Wohnungsneubauschwerpunkt Wilhelmsruher Tor, Bebauungsplan 3-18, muss nach Vorliegen eines Geruchsgutachtens und der Überschreitung der entsprechenden Orientierungswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) grundsätzlich überdacht werden. Als Grundlage der erforderlich werdenden Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes befindet sich derzeit eine Windfeldanalyse in Beauftragung.
Des Weiteren befinden sich eine Verkehrsuntersuchung und ein Gutachten zur Niederschlagsentwässerung in Bearbeitung.
 

d)     Für den Bebauungsplan 3-41 Iduna-/Neukirchstraße befinden sich die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag nach Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung kurz vor dem Abschluss. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages kann die Offenlage des Bebauungsplans voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen.
 

e)     Der Bebauungsplan 3-59 Ludwig-Quidde-Straße wird prioritär bearbeitet. Nach entsprechenden Hinweisen in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nunmehr ein Bodengutachten erarbeitet, das Klarheit über mögliche schützenswerte Böden geben soll. Nach Abschluss dieses Bodengutachtens muss geklärt werden, inwieweit der Bebauungsplan und der ihm zugrundeliegende städtebauliche Entwurf angepasst werden muss.
 

f)    Der Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor wird prioritär vorbereitet.
Derzeit erfolgen noch erforderliche Vorklärungen (Mobilitätskonzept, Einzelhandelsuntersuchung, Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten). Zur Klärung des städtebaulichen Konzepts soll ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt werden. Sobald ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt, kann der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor gefasst werden.

 

Priorität 2:

a) Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Teichberg wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur B2-Anbindung sowie dem Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll – nach Möglichkeit in einem konkurrierenden Verfahren – ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-25a fortgeführt werden.
 

b) Buch IV
Buch IV liegt in der Flächenkulisse des Rahmenplans Buch-Süd, für den derzeit eine Potenzialuntersuchung für einen Gemeinschaftsschulstandort durchgeführt wird. Der Rahmenplan Buch-Süd befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll nach Möglichkeit noch in 2019 beschlossen werden.


c) Michelangelostraße
Der Beteiligungsprozess wurde durch die Gruppe Vorbereitende Bebauungsplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts abgeschlossen. Die Gruppe Verbindliche Bauleitplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts bereitet derzeit einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor.

 

Priorität 3:

Vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten:

Nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen a) Am Sandhaus und d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgt derzeit die Klärung, ob die weitere Planung weiterhin durch den Bezirk Pankow von Berlin oder aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen soll.

Die Flächen b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg und c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.

e) Für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/ Lindenberger Weg) wurden vom Grundstückseigentümer städtebauliche Entwürfe erarbeitet und dem Stadtentwicklungamt zuletzt 2018 vorgestellt. Weitere Abstimmungen sind seither nicht erfolgt.

Wohnungsbauneubau in Buch – Aber Wie

Hier möchten wir Sie auf einen Beitrag der Berliner Abendschau vom 02. April hinweisen. Es geht um das Projekt Ludwig-Hoffmann-Quartier. Im Gespräch Andreas Dahlke, Projektentwickler des LHQ.

Abendschau-Beitrag

Ludwig-Hoffmann-Quartier